Recht der Nachhaltigkeit − Nachhaltigkeit des Rechts

Nachhaltige Entwicklung als Rechtsbegriff und Indikatoren eines nachhaltigen Rechtssystems



Status

BMBF und hausfinanziert

Projektlaufzeit

09/2004 – 12/2006


Kurzbeschreibung

Nachhaltige Entwicklung als Rechtsbegriff

Der Begriff der nachhaltigen Entwicklung taucht im Recht der Europäischen Union in unterschiedlichen Funktionen auf. Im Primärrecht stellt es eine Zielbestimmung dar. Dabei ist insbesondere die Bedeutung des Zieles gegenüber anderen konkurrierenden Zielen der Union umstritten und die Konsequenzen für die Auslegung des Sekundärrechtes, z. B. der FFH-RL. Seit kurzem ist "nachhaltige Entwicklung" nun auch in der WRRL explizit aufgenommen worden und fungiert dort als einzelfall- bzw. projektbezogener Abwägungsmaßstab. Ausgehend von der aktuellen politischen und wissenschaftlichen Diskussion um die Umsetzung des Zieles soll der rechtliche Gehalt für die unterschiedlichen Kontexte entwickelt und konkretisiert werden.

Indikatoren für ein nachhaltiges Rechtssystem

Die gegenwärtigen gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Anstrengungen um die Etablierung eines Indikatorensystems für nachhaltige Entwicklung erstrecken sich mittlerweile auch auf institutionelle Aspekte. Gemeint ist damit, dass die Entscheidungsverfahren einer Gesellschaft (Markt, Hierarchie, Wahlen, Verhandlungen), die Normen, die in einer Gesellschaft Geltung erlangt haben (soziale Normen, Konventionen, rechtliche Regeln) und die Organisationsstrukturen in den Handlungsfeldern der Nachhaltigkeit selbst zum Gegenstand der Indikatorenbildung geworden sind.

Hier setzt das Projekt ein: Es greift einen Aspekt des institutionellen Gefüges, nämlich das Rechtssystem, heraus und will die Frage beantworten, ob sich aus der Verfassung des Rechtssystems Aussagen über den Stand des Weges zu einer nachhaltigen Entwicklung gewinnen lassen. Von besonderer Bedeutung sind in diesem Zusammenhang der Entwicklungsstand des Umweltfachrechts, der Grad der Integration ökologischer Aspekte in andere Fachrechte (wie beispielsweise dem Baurecht, dem Recht der Raumordnung, dem Agrarrecht und dem Verkehrsrecht), die rechtlichen Möglichkeiten des Bürgers zur Partizipation an umwelterheblichen Entscheidungsverfahren und zur Durchsetzung umweltrechtlicher Bestimmungen sowie der Grad der rechtlichen Anerkennung eines Grundsatzes nachhaltiger Entwicklung.

Publikationen

  • Unnerstall, H. (2003): Nachhaltige Entwicklung und intergenerationelle Gerechtigkeit im Europarecht. In: Monika Bobbert, Marcus Düwell und Kurt Jax (Hrsg.): Umwelt – Ethik – Recht; Tübingen und Basel 2003, S. 125-152
  • Unnerstall, H. (2004): Making Sustainable Development Operabale: The Case of the European Community Law. In: The International Sustainable Development Research Conference 29-30 March 2004, University of Manchester, Conference Proceedings; S. 637-644
  • Unnerstall, H. (2005): "Sustainable Development" as legal term in European Community Law: Making It Operable within the Habitats Directive and the Water Framework Directive. UFZ-Diskussionspapier 16/2005
  • Unnerstall, H. (2006): "Sustainable Development" as criterion for the interpretation of Art. 6 Habitats Directive. In: European Environment (angenommen)