Wissenschaftsrisiken − Zur Klassifikation wissenschaftlicher Äußerungen als Werturteile im Haftungsrecht


Bearbeitung


Status

Haushaltsfinanziertes Forschungsprojekt

Projektlaufzeit

03/2002 − 06/2002


Kurzbeschreibung

Öffentliche Aussagen von Wissenschaftlern über die Gefährlichkeit oder Schädlichkeit von Produkten, Nebenprodukten und Emissionen können negative wirtschaftliche Folgen für deren Produzenten haben. Für diese Folgen können Wissenschaftler oder wissenschaftliche Kommissionen haftbar gemacht werden. Die Begründung eines solchen Anspruches erfordert eine Einordnung wissenschaftlicher Aussagen oder wissenschaftstypischer Aussagen (Aussagen über Naturgesetze, Aussagen über Kausalzusammenhänge, Prognosen) in die das Haftungsrecht kennzeichnende Dichotomie von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen. Die von Rechtssprechung und neuerer Literatur vorgenommene Klassifikation solcher Aussagen als Werturteile bzw. Meinungen ist problematisch. Sie scheint dem Selbstverständnis von Wissenschaftlern wie auch dem in der Öffentlichkeit an die Wissenschaft gerichteten Anspruch kaum gerecht zu werden. Sie ist aus wissenschaftstheoretischer und wissenschaftsethischer Sicht zu überprüfen.

Projektbezogene Publikationen

RATIONALITÄT UND WISSENSCHAFTSFREIHEIT − PROBLEME DER ZIVILRECHTLICHEN HAFTUNG NACH § 824 DES BÜRGERLICHEN GESETZBUCHES.
In: Nicole C. Karafyllis und Jan C. Schmidt: Zugänge zur Rationalität der Zukunft; Stuttgart, Weimar 2002; S. 233-253