Nachhaltige Entwicklung als Rechtsbegriff im Recht der Europäischen Gemeinschaft



Status

Haushaltsfinanziertes Forschungsprojekt

Projektlaufzeit

08/2003 − 08/2004


Kurzbeschreibung

Der Begriff der nachhaltigen Entwicklung taucht im Recht der Europäischen Gemeinschaft in unterschiedlichen Funktionen auf. Im Primärrecht stellt es eine Zielbestimmung dar. Dabei ist insbesondere die Bedeutung des Zieles gegenüber anderen konkurrierenden Zielen der Union umstritten und die Konsequenzen für die Auslegung des Sekundärrechtes, z. B. der FFH-RL. Seit kurzem ist "nachhaltige Entwicklung" in der WRRL auch explizit aufgenommen worden und fungiert dort als einzelfall- bzw. projektbezogener Abwägungsmaßstab. Ausgehend von der aktuellen politischen und wissenschaftlichen Diskussion um die Umsetzung des Zieles soll der rechtliche Gehalt für die unterschiedlichen Kontexte entwickelt und konkretisiert werden.

Projektbezogene Publikationen

Herwig Unnerstall (2003): Nachhaltige Entwicklung und intergenerationelle Gerechtigkeit im Europarecht. In: Monika Bobbert, Marcus Düwell und Kurt Jax (Hrsg.): Umwelt − Ethik − Recht; Tübingen und Basel 2003, S. 125-152

Herwig Unnerstall (2004): Making Sustainable Development Operabale: The Case of the European Community Law. In: The International Sustainable Development Research Conference 29-30 March 2004, University of Manchester, Conference Proceedings; S. 637-644

Herwig Unnertsall: Making Sustainable Development Operable: the Case of European Community Law. In: European Environment (angenommen)