Pressemitteilung vom 3. Juni 2004

Kick-off Meeting zum Bildungs- und Demonstrationszentrum für dezentrale Abwasserbehandlung (BDZ) in Leipzig

Unter der Überschrift "Perspektiven der dezentralen Wasserwirtschaft" findet am 7. Juni 2004 am UFZ (Leipziger KUBUS) das erste öffentliche Meeting des Bildungs- und Demonstrationszentrums für dezentrale Abwasserbehandlung e.V. statt. Neben einer Vorstellung der Geschäftsfelder des BDZ (die LVZ berichtete bereits über den Demonstrationsstandort in Leipzig-Leutzsch) werden in Fachvorträgen Chancen und Risiken dezentraler Wassermanagementsysteme beleuchtet. Angesprochen sind Vertreter aus Forschung, Verwaltung und Industrie genauso wie Natur- und Umweltschutzverbände sowie private Nutzer und Betreiber von Kleinkläranlagen.

Perspektiven der dezentralen Wasserwirtschaft

Zum BDZ

Am 19. Juni 2002 wurde in Leipzig der Verein "Bildungs- und Demonstrationszentrum für dezentrale Abwasserbehandlung - BDZ e.V." gegründet. Zweck des Vereines ist es, die Gewinnung und Verbreitung fundierten Wissens und praktischer Erfahrungen über die dezentrale Abwasserbehandlung im regionalen, nationalen und internationalen Maßstab zu fördern und damit einen aktiven Beitrag zum Schutz der Umwelt und zum effizienten Umgang mit der Ressource Wasser zu leisten. Der Verein hat derzeit neben dem UFZ eine Reihe von weiteren Leipziger Mitgliedern: die KWL und die Sachsen Wasser GmbH, das Haus der Umwelt, die Universität, das ITUT, die HTWK, das Institut für Energetik und Umwelt.
Darüber hinaus sind beteiligt: der Bundesverband der Deutschen Beton- und Fertigteilindustrie, die Gemeinnützige Bildungseinrichtung für Fortbildung und Umschulung Sachsen und der Verband deutscher Grundstücksnutzer.
Seit seiner Gründung beschäftigte der Verein sich hauptsächlich mit der Entwicklung eines sinnvollen und tragfähigen inhaltlichen und wirtschaftlichen Konzeptes und damit, den Weg zum Bau des Demonstrationszentrums am Standort Leipzig Leutsch zu ebnen. Seitens des Stadtplanungsamtes wurde bislang die mündliche Zusage gegeben, dass der Erteilung einer Baugenehmigung aus genehmigungsrechtlicher Sicht nichts mehr im Wege steht. Auch aus naturschutzrechtlicher Sicht gibt es keine Einwände mehr. Eine Baugenehmigung wird jedoch erst im September erteilt werden. Die Nutzung und Inbetriebnahme des Geländes ist für das Frühjahr 2005 geplant.

Warum nachhaltiges Wassermanagement?

Die Bedeutung eines nachhaltigen Wassermanagements rückt national wie international zunehmend in den Blickpunkt von Gesellschaft und Politik. Wesentlicher Wegbereiter in eine Zukunft des bedachten Umgangs mit der knappen Ressource Wasser ist die Europäische Wasserrahmenrichtlinie und die damit verbundene Umsetzung dieser in nationales Recht. Die Neufassung des Wasserhaushaltsgesetzes vom 19. August 2002 fördert eine Umorientierung in der Abwasserbehandlung und schafft eine wasserrechtliche Basis für dezentrale Abwasserentsorgungslösungen.
Gegenwärtig wird beispielsweise in Sachsen das Abwasser von zirka 1 Million Einwohnern nicht in öffentlichen Kläranlagen behandelt. Davon entsorgen nach Angaben des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen zirka 500.000 Einwohner ihr Abwasser über Kleinkläranlagen und zirka 148.000 Einwohner über abflusslose Gruben. Die entsprechende Anlagenanzahl wird auf zirka 100.000 Kleinkläranlagen und zirka 37.000 abflusslose Gruben geschätzt. Für über 10% der sächsischen Bevölkerung und damit zirka 440.000 Einwohner werden insbesondere in ländlichen Räumen Kleinkläranlagen auch bis nach 2005 als Übergangslösungen oder dauerhaft Bestandteil der kommunalen Abwasserbeseitigung sein. Dies entspricht schätzungsweise 90.000 dezentralen Anlagen.
Doch welche technische Lösung ist die geeignete und wie geht man damit um? Aufklärungsarbeit, die nicht zuletzt solche Projekte wie das BDZ leisten sollen.

Ergänzung zur Pressemitteilung vom 3.6.04 Kick-off Meeting zum Bildungs- und Demonstrationszentrum für dezentrale Abwasserbehandlung (BDZ) in Leipzig

Stand des Genehmigungsverfahrens zum Demonstrationsstandort Leipzig Leutzsch:

Seitens des Vorhabensträgers wurden alle Unterlagen erstellt, die zur weiteren Durchführung des Verfahrens notwendig sind. Die aus naturschutzrechtlicher Sicht notwendigen Prüfungen wurden ebenfalls abgeschlossen. Aktuell wird derzeit das Abwägungsverfahren zum Bebauungsplan bei der Stadt Leipzig im Stadtplanungsamt durchgeführt. Dort werden die Einsprüche aus der öffentlichen Auslegung geprüft und abgewogen. Die Erteilung einer Baugenehmigung kann erst nach positivem Abschluss des Verfahrens erfolgen.

Informationen zur Veranstaltung oder zum BDZ sind abrufbar unter
www.bdz-abwasser.desowie bei Dr. Roland Müller, 0341/235-3649.