Department Umwelt- und Planungsrecht. Foto: André Künzelmann/UFZ

Department Umwelt- und Planungsrecht


Recht ist für jedes Gemeinwesen ein unverzichtbares Instrument, um das menschliche Zusammenleben zu ordnen und zu gestalten, denn anders als ethische Normen sind sie mit der Zwangsgewalt des Staates durchsetzbar. Seit einigen Jahrzehnten werden die Pflichten des Menschen gegenüber der Umwelt in die Rechtsgestaltung einbezogen. Seitdem hat sich ein eigenständiger staatlicher Politikbereich etabliert, der maßgeblich mit Mitteln des Rechts und der Durchsetzung dieses Rechts durch eine staatliche Umweltverwaltung agiert. Wie können das Umwelt- und das Nachhaltigkeitsrecht dazu beitragen, die natürlichen Lebensgrundlagen als unabdingbare Voraussetzung für das Leben und das Wirtschaften der heute lebenden Menschen und der künftigen Generationen zu bewahren? Und wie kann sichergestellt werden, dass dabei die Freiheit des Einzelnen gewahrt und mit den sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Erfordernissen der Gesellschaft zu einem Ausgleich gebracht wird?

Damit das Umwelt- und Nachhaltigkeitsrecht diesen Erfordernissen genügen kann, muss es effektiv ausgestaltet und dabei zugleich reflexiv und auch adaptiv sein, d.h. Rechtsnormen sollten dem sogenannten „S.M.A.R.T“-Test genügen (specific, measurable, achievable, relevant, timed), eine Integration gesellschaftlicher Wahrnehmungen in das Recht gewährleisten und lernend in dem Sinne sein, dass sie eine Anpassung an besseres Wissen beachtet. In Entscheidungsverfahren zur Vorbereitung und zur Durchführung wesentlicher umweltbeanspruchender Projekte muss das Recht dafür Sorge tragen, dass die Umweltfolgen des Handelns abgeschätzt, die Kompatibilität mit den Belastungsgrenzen und Umweltqualitätszielen gewährleistet, die Zivilgesellschaft durch Informationszugangs- und Partizipationsrechte einbezogen und ein effektiver Zugang zu unabhängigen Gerichten bereit gestellt wird.

Als Teil des Themenbereichs Umwelt und Gesellschaft bündelt das Department Umwelt- und Planungsrecht die rechtswissenschaftliche Expertise am UFZ. Schwerpunkte unserer Forschungstätigkeit bilden aktuelle Probleme in den Bereichen Wasser, Energie, Landnutzung, einschließlich Bergbau und andere Nutzungen des Untergrunds, sowie Stadt- und Raumentwicklung, Landwirtschaft, Naturschutz, Biodiversität, und Chemikalien/gefährliche Stoffe. Unsere Kompetenz bringen wir vorzugsweise im Rahmen interdisziplinärer Projekte in enger Zusammenarbeit mit den Sozialwissenschaften, den Ingenieurs- und den Naturwissenschaften ein. Unsere rechtswissenschaftliche Forschung versteht sich als Teil einer Entscheidungs- und Steuerungswissenschaft. Sie zielt auf eine Systemanalyse gesellschaftlichen Entscheidens und auf die Verwertbarkeit der Forschung für praktisches Entscheiden in Politik, Verwaltung und Justiz. Wir setzen Schwerpunkte in der nationalen und europäischen Rechtsentwicklung, beziehen aber auch das internationale Recht und transnationale Rechtsbildungsprozesse ein. Unsere Methoden orientieren sich nicht nur an den traditionellen hermeneutischen Grundsätzen der Interpretation von (Rechts-)Texten und deren Verarbeitung durch das Rechtssystem, insbesondere durch Gerichte. Wir beziehen auch Methoden der Rechtsvergleichung, sozialwissenschaftliche Methoden der Erkenntnis und auch rechtstheoretische und rechtsphilosophische Konzepte in unsere Forschungsarbeit ein.

Die Umweltrechtswissenschaft am UFZ versteht sich als Teil eines Programms von Sozial- und Humanwissenschaften.