Barrierearmut am UFZ
Für das UFZ sind Vielfalt und Chancengleichheit wichtig. Nicht nur, weil eine inklusive und diversitätsorientierte Organisationskultur entscheidend ist für gutes und erfolgreiches Arbeiten. Sondern vor allem, weil wir mit einer solchen Kultur gesellschaftliche Verantwortung übernehmen wollen.
Barrierearmut ist ein wichtiger Bestandteil einer inklusiven und diversitätsorientierten Organisationskultur und damit Anspruch an unsere Arbeit.
Der Begriff „Barrierearmut“ soll verdeutlichen, dass trotz ergriffener Maßnahmen noch nicht von Barrierefreiheit gesprochen werden kann.
Maßnahmen zur Förderung der Barrierearmut am UFZ finden Sie im Aktionsplan zur Inklusion von Menschen mit Behinderung am UFZ
Physische Barrierearmut
Bewerbungen von Menschen mit Behinderung
- Hinweise für Bewerber*innen
- Hinweise für Ausschreibende
Gesetzliche Grundlagen
Das Thema Barrierefreiheit ist auf verschiedenen Ebenen gesetzlich verankert. Für das UFZ sind vor allem das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) von 2018, sowie dessen Erweiterung um das Thema barrierearmer Informationstechnik (BITV 2.0) von 2019, relevant.
Eine direkte Anwendungspflicht ergibt sich daraus für das UFZ nicht, jedoch ist das UFZ angehalten, die Vorgaben des Gesetzes angemessen und unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen. Nichtsdestotrotz streben wir am UFZ einen Mindeststandard für die Gestaltung barrierearmer Informationstechnik, wie zum Beispiel auf Webseiten, an.
Links:
- BGG: https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/index.html
- BITV 2.0: https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/BJNR184300011.html