Weiterentwicklung von Abwasserabgabe und Wasserentnahmeentgelten zu einer umfassenden Wassernutzungsabgabe



Status

UBA-Projekt (FKZ 370926201)

Projektlaufzeit

09/2009 bis 02/2011


Tagung

Abschlusstagung, 18. Februar 2011
Informationen dazu finden Sie hier.


Kurzbeschreibung

Fluss: Mulde

Der Einsatz von ökonomischen Instrumenten in der Gewässerschutzpolitik hat in Gestalt der bundesrechtlichen Abwasserabgabe und der verschiedenen landesrechtlichen Wasserentnahmeentgelte in Deutschland bereits eine längere Tradition. Ebenso lang ist freilich die kritische Begleitung dieser Instrumente in Wissenschaft, Praxis und Politik. Eine umfassende, neuere kritische Analyse der Erfahrungen mit den Instrumenten Abwasserabgabe und Wasserentnahmeentgelte in Deutschland steht noch aus.

Insbesondere Art. 9 der EG-Wasserrahmenrichtlinie, der u.a. eine Berücksichtigung des Grundsatzes der Kostendeckung für Wasserdienstleistungen (einschließlich von Umwelt- und Ressourcenkosten) verlangt, gibt Veranlassung, diese Instrumente erneut auf den Prüfstand zu stellen. Inwieweit tragen Abwasserabgabe und Wasserentnahmeentgelte zur neuen gemeinschaftsrechtlich formulierten Zielerreichung in der Gewässergütepolitik bei? Lassen sich Effektivität und Effizienz durch Ausgestaltungsänderungen verbessern, sind sie mithin Ausgangspunkt einer Modernisierung und Weiterentwicklung, gar Vorbild für eine Ausdehnung von Abgabepflichten auf weitere Wassernutzungen? Auch hier bietet die WRRL Anlass darüber nachzudenken, auf welche Inanspruchnahmen aquatischer Ökosystemdienstleistungen die Anwendung ökonomischer Steuerungsmechanismen ausgedehnt werden kann, etwa im Bereich der diffusen Verschmutzungsquellen. Dabei beschreibt die Konformität mit Art. 9 WRRL nur einen relevanten Aspekt. Bei einer Reform und Modernisierung dieser Abgaben, wie auch der Einführung von neuen Abgaben, müssen die Vorgaben des Grundgesetzes beachtet werden, das zwar einen Katalog von Abgabentypen bereithält, sie aber jeweils mit unterschiedlichen Restriktionen ausstattet, die ihre Verwendungsmöglichkeiten einschränken. Zugleich bedarf es aus ökonomisch-finanzwissenschaftlicher Sicht angesichts veränderter Rahmenbedingungen einer Rekapitulation des jeweiligen Lenkungsauftrages einzelner Abgaben sowie einer sorgfältigen Abstimmung alter und neuer Lenkungsmechanismen untereinander unter Berücksichtigung der jeweils zu erwartenden künftigen ökonomischen und ökologischen Wirkungen.