Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

UFZ-Newsletter Maerz 2016

6 UFZ-Newsletter | März 2016 Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung – UFZ lebendes Exemplar oder ein Produkt aus Reptilleder beschlagnahmt wurde und niemand so richtig weiß, um welche Art es sich handelt und ob seine Einfuhr legal oder illegal ist. Und diese Anrufe werden mehr, denn seltene Reptilien zu halten, ist derzeit in. Deshalb ist er sich auch ziemlich sicher, dass dem Taubwaran seine neue Popularität nicht gut bekommen wird. Einen Hoffnungsschimmer könnte allerdings die nächste Vertragsstaatenkonferenz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens CITES bieten, die im September 2016 im südafrikanischen Johannesburg stattfindet. Wie immer wird es dort langwierige Diskus- sionen über die Anhänge dieses Regelwer- kes geben. Denn die legen fest, für welche Tiere und Pflanzen welche Handelsbeschrän- kungen gelten. So sind in Anhang I mehr als 900 akut vom Aussterben bedrohte Arten aufgelistet, die überhaupt nicht mehr zu Prominenz kann gefährlich werden. Diese Erfahrung muss seit kurzem auch der Borneo-Taubwaran Lanthanotus borneensis machen. Lange hatte sich kaum jemand für das unscheinbare braune Reptil interessiert, das unterirdisch im Nordwesten Borneos lebt. In der gesamten Zeit zwischen seiner Entdeckung 1877 und dem Jahr 2000 wur- den vielleicht hundert Exemplare gefangen. Nun aber ist die seltene Art ins Visier von Reptilienhändlern geraten. „In Deutschland, Japan und den USA zahlen einige Sammler inzwischen Tausende von Euro, um sich eine solche Rarität in ihr Terrarium zu holen“, sagt Dr. Mark Auliya vom UFZ. Der Biologe erforscht die Auswirkungen des Handels auf die Bestände von Reptilien. Dabei agiert er nicht nur als Wissenschaftler, sondern auch als Berater von Zollbehörden an Flughäfen, die seine Expertise immer dann zurate ziehen, wenn wieder einmal ein exotisches kommerziellen Zwecken ein- und ausgeführt werden dürfen. Für diese strengste Schutz- kategorie ist auch der Borneo-Taubwaran im Gespräch. Im Anhang II sind zudem mehr als 34.000 Arten aufgeführt, deren Handel nur mit speziellen Dokumenten legal ist. Mit Zweidrittelmehrheit kann die Vertrags- staatenkonferenz Tiere und Pflanzen neu in das Regelwerk aufnehmen oder sie wieder streichen. Manchmal werden auch Arten von einem Anhang in den anderen versetzt. Das lukrative Geschäft mit Reptilien Mark Auliya ist sehr gespannt, was sich da im Bereich der Reptilien tun wird. Denn gerade bei dieser Tiergruppe sieht er noch einige Lücken im Schutzschild gegen den Ausverkauf der Natur. Schließlich ist der Handel mit Schlangen, Echsen, Schildkröten und Co. ein lukratives Geschäft. Zwischen 2004 und 2014 hat die EU fast 21 Millionen lebende Reptilien importiert, dazu kommt noch der Handel mit Häuten, die zu Hand- taschen, Schuhen oder Gürteln verarbeitet werden. Angesichts der anhaltenden großen Nachfrage drohen die Bestände vieler Arten zu schrumpfen. „Trotzdem stehen bisher nur etwa zehn Prozent der mehr als 10.200 Reptilienarten auf den CITES-Anhängen“, sagt der Forscher. Der große Rest darf prin- zipiell frei gehandelt werden. Selbst die im Der Netzpython Malayopython reticulatus gehört zu den größten Riesenschlangen Asiens. Sie ist vor allem als Lederlieferant für die Modeindustrie beliebt.  (Foto: Mark Auliya, UFZ) Der Handel mit Schlangen, Echsen und Schildkröten ist ein lukratives Geschäft. Der UFZ-Biologe Mark Auliya erforscht seit vielen Jahren die Auswirkungen des Reptilienhandels. Er verfolgt als Experte und Berater die Vertragsstaatenkonfe­ renzen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens CITES. Und er entwickelt – finanziert über ein Projekt von Louis Vuitton Moët Hennessy – in enger Zusam- menarbeit mit dem „WildGenes“-Labor der „Royal Zoological Society of Scotland“ im Namen von „Trace Wildlife Forensics Network“ und anderen Interessengruppen genetische Methoden mit dem Ziel, der Herkunft der Reptilien und Handels­wegen auf die Spur zu kommen. Reptilienhandel transparent machen

Übersicht