Herausforderungen für ein zukunftsfähiges Umweltrecht



Laufzeit

07/2020 – 10/2022

Status

UBA-Forschungsprojekt 3719 17 10 10


Kurzbeschreibung

Umweltrecht kann als zukunftsfähig bezeichnet werden, wenn es in der Lage ist, die rechtlich verankerten Ziele der Umweltpolitik zu erreichen, ohne die Entwicklungs- und Versorgungsbedürfnisse der Menschen zu ignorieren und die verfassungsrechtlichen Grundlagen verbindlicher Umweltschutzentscheidungen zu beeinträchtigen. Angesichts der neuen Herausforderungen, die sich aus dem Wissen um die planetaren Grenzen und der großen Beschleunigung der Umweltnutzungsprozesse für das Umweltrecht ergeben („Umweltrecht im Anthropozän“), tritt als Anforderung hinzu, dass es in der Lage sein muss, die notwendigen Transformationen für ein gutes Leben innerhalb der ökologischen Belastbarkeitsgrenzen unseres Planeten mitzugestalten. Diese (Mit-)Gestaltungsaufgabe bedingt die Überwindung der Grenzen des klassischen Umweltrechts durch eine „Ökologisierung“ des Rechts (Stichwort: vom Umweltrecht zum Nachhaltigkeitsrecht).

Das Projekt hat zwei Arbeitsschwerpunkte:

  • In einem ersten Schwerpunkt wird die (rechts-)wissenschaftliche Diskussion um die Aufgaben von Staat und (Umwelt-)Recht im Anthropozän aufbereitet und es werden Herausforderungen und Ansatzpunkte für ein zukunftsfähiges Umweltrecht identifiziert.
  • In einem zweiten Schwerpunkt werden drei Aspekte vertieft behandelt, externe Experten in die Untersuchung dieser Themen einbezogen und Workshops durchgeführt sowie deren Ergebnisse dokumentiert. Die drei Vertiefungsthemen sind:
    1. Risikovorsorge und Innovation – Herausforderungen des Vorsorgeprinzips in der Nachhaltigkeitstransformation
    2. Die Rolle der Suffizienz in der Nachhaltigkeitstransformation in rechtlicher Perspektive
    3. Rechtfertigung einer unilateralen Umweltpolitik mit globalem Wirkungshorizont: Nationale Umweltpolitik zur Lösung globaler Umweltprobleme – zur räumlichen Dimension der Legitimation von Umweltpolitik