Forschungsschwerpunkte des Departments Umwelt- und Planungsrecht

1. Grundlagen

Das Department befasst sich nicht nur mit den sektoralen Anwendungsfeldern des Umweltrechts, sondern leistet auch Beiträge zu dessen Grundlagen. Hierzu gehören Fragen des internationalen Rechts, des Europarechts, des Verfassungs- und allgemeinen Verwaltungsrechts. Von Bedeutung sind auch die Arbeiten zu den Prinzipien des Umweltrechts sowie zu den normativen Konzepten der Nachhaltigkeit sowie der Vorsorge- oder Risikoorientierung. In engen Zusammenhang hiermit stehen die institutionellen Voraussetzungen von Umweltpolitik und übergreifende Materien, wie Information, Partizipation und Rechtsschutz.

Besondere Aufmerksamkeit wird den Nachbardisziplinen entgegengebracht. Sozialwissenschaftliche Zugänge zum Recht und sozialwissenschaftliche Ansätze, wie etwa die ökonomische Analyse des Rechts, die Entscheidungstheorie oder die Governancetheorie als Fortentwicklung der Steuerungstheorie, werden in die eigene Forschungsarbeit einbezogen.

2. Räumliche Planung

Das deutsche Recht kennt vielfältige Planungsinstrumente, die von der überörtlichen Raumplanung über fachspezifische Pläne und Planfeststellungsverfahren bis zur lokalen Bauleitplanung und Landschaftsplanung reichen und dazu dienen, soziale, wirtschaftliche und ökologische Ansprüche an die Fläche in Einklang zu bringen. Sie sind zentrale Instrumente für die Koordinierung flächenbezogener Nutzungen. Die Forschungsaktivitäten des Departments fokussieren auf umweltrechtliche Einflüsse in der Raumordnungsplanung und der städtebaulichen Planung, auf das Verhältnis von Gesamt- und Fachplanung, sowie auf das Zusammenwirken unterschiedlicher Entscheidungsebenen zur Abstimmung und Herstellung verbindlicher Festlegungen im Raum. Thematische Schwerpunkte sind die Reduktion der Neuinanspruchnahme von Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke, die räumliche Steuerung der Landnutzung für erneuerbare Energien und sonstige raumplanerische Aspekte der sog. „Energiewende“ in Deutschland. Weiter stehen arten- und habitatschutzrechtliche Vorgaben für die Raumnutzung sowie die Verarbeitung der Probleme des Klimawandels im Recht der Raumordnung und der Bauleitplanung im Mittelpunkt. Hierbei wird insbesondere auch Verfahrensfragen, wie etwa der Öffentlichkeitsbeteiligung, oder Problemen des Zugangs zu Gerichten Aufmerksamkeit entgegengebracht.

3. Gewässerschutz

Im Bereich des Wasserressourcenmanagements untersucht das Department, wie der Ansatz einer integrierten Wasserressourcenbewirtschaftung auf der Ebene von Flussgebietseinheiten in der Gestalt der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) implementiert werden kann. Dabei werden sowohl die Verpflichtungen, Ziele und Instrumente der WRRL und ihre Umsetzung als auch die nationalen Instrumente zur Bewirtschaftung von Gewässern, des Landschaftswasserhaushaltes sowie zur Reduktion von Belastungen und zur Sanierung von Altlasten konzeptionell und in ihrer praktischen Ausgestaltung untersucht. Dem Landschaftswasserhaushalt kommt sowohl für den Wasserrückhalt in der Fläche und damit verbunden für den Hochwasserschutz als auch für die Wasserqualität große Bedeutung zu. Seine rechtliche Bewirtschaftung und Gestaltung wird nicht nur im Wasserrecht, sondern auch z.B. im Flurbereinigungsrecht und Bodenschutzrecht untersucht. Das Department befasst sich außerdem mit der Idee eines integrierten Wasserdienstleistungsmanagements und nimmt vor dem Hintergrund der Entwicklungen der Privatisierung von Wasserdienstleistungen, des demographischen Wandels und des Klimawandels die leitungsgebundenen Systeme zur Wasserversorgung und -entsorgung in den Blick.

 4. Stoffbezogener Umweltschutz

Industriegesellschaften entwickeln und verwenden eine Vielzahl chemischer Stoffe wie z.B. Pestizide, Beschichtungen, Arzneimittel, Kosmetika, Duftstoffe, Nanostoffe. Gelangen diese in die Umwelt, können sie sich dort anreichern und Menschen, Tiere sowie Pflanzen gefährden. Zur Abwehr dieser Risiken sind insbesondere auf der Ebene der EU eine Reihe von Regelungen zur Kontrolle und zum Umgang mit Gefahrstoffen geschaffen worden, wie etwa die Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), die Pestizidverordnung oder die Europäische Arzneimittelgesetzgebung. Besorgniserregende Befunde von Stoffen aller Art in der Umwelt und sogar im Trinkwasser zeigen jedoch, dass die bestehenden Kontrollsysteme die Risikolagen nicht zufriedenstellend erfassen.

Im Bereich des Gefahrstoffrechts konzentriert sich die Arbeit des Departments auf die Analyse und Weiterentwicklung der bestehenden stoff- und produktbezogenen Kontrollsysteme, die Verzahnung der stoff- und produktrechtlichen Regelungen mit dem Gewässerschutzrecht und die Entwicklung komplexer Handlungsstrategien zur Reduzierung des Umwelt- und Gesundheitsrisikos von chemischen Stoffen. In materieller Hinsicht stehen insbesondere die Implementierung des europäischen Chemikalienrechts und das gewässerrelevante Gefahrstoffrecht, z.B. in Bezug auf Arzneimittel, im Fokus.

5. Biodiversitätsschutz

Der Erhalt der Biologischen Vielfalt und die Trendumkehr beim Verlust von Arten und Biotopen ist auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene auch als politisches und rechtliches Ziel fixiert worden. Der Fokus des Forschungsschwerpunktes liegt auf dem deutschen und europäischen Naturschutzrecht, wobei aufgrund der engen Zusammenhänge auch die Forschungsarbeiten zum Gewässerschutz, Bodenschutz und Agrarumweltrecht wichtige Aspekte des Biodiversitätsschutz behandeln. Das Department begleitet zum einen aktuelle Novellierungsprozesse im Naturschutzrecht, die v.a. durch die europäischen Richtlinien zum Habitat- und Artenschutz und zur Umwelthaftung erforderlich sind und noch nicht vollständig in die Praxis umgesetzt wurden.

Zum anderen untersucht und entwickelt das Department Vorschläge zur Verbesserung des nationalen und europäischen Naturschutzrechts im Hinblick auf die Klimaanpassung, den anhaltenden Verlust der biologischen Vielfalt, die ökologischen Ziele im Gewässerschutz sowie die Intensivierungstendenzen in der Land- und Forstwirtschaft. Wichtige Themen sind die Etablierung des europäischen Schutzgebietsnetzes „Natura 2000“, die Verwirklichung von Biotopverbünden (green infrastructures) sowie die Lösung von Flächennutzungskonflikten zwischen Naturschutz und anthropogenen Nutzungen, wie z.B. Siedlung und Verkehr oder die Erzeugung erneuerbarer Energien. In Zusammenarbeit mit anderen wissenschaftlichen Disziplinen untersucht das Department, wie mit Hilfe des Rechts und ökonomischer oder informeller Instrumente Konflikte entschärft und Synergien zwischen Ökosystemen und anthropogenen Nutzungen befördert und abgesichert werden können. Dabei stehen die naturschutzrechtlichen Instrumente der Eingriffsregelung, der Landschaftsplanung, der FFH-Verträglichkeitsprüfung und des Artenschutzes im Mittelpunkt.

6. Bodenschutz- und Agrarumweltrecht

Der Forschungsschwerpunkt hat sich in den letzten Jahren gewandelt und erweitert. Bis 2008 konzentrierte sich die Forschung auf Fragen der Sanierung von kontaminierten Böden und Grundwasseraquiferen auf Altlastenstandorten und die diesbezüglichen steuernden Regelungen des Bodenschutzrechts. Diese wurden interdisziplinär im Rahmen des Projektes SAFIRA an alternativen Sanierungsmethoden (Compartment Transfer) und Revitalisierungskonzepten bearbeitet.

Seit 2009 nimmt das Department verstärkt den rechtlichen Schutz von Böden bei land- und forstwirtschaftlichen Flächen in den Blick. Diese Böden umfassen knapp 80 Prozent der Landfläche Deutschlands und bilden unsere wichtigste einheimische Ernährungs- und Rohstoffressource. Die gestiegene Nachfrage nach erneuerbaren Energien zum Zweck des Klimaschutzes und zur Sicherstellung der Energieversorgung ist für den Schutz der Böden zukünftig mit zusätzlichen Herausforderungen verbunden. Der Schutz land- und forstwirtschaftlicher Böden ist im Bundesbodenschutzgesetz gesondert geregelt und beschränkt sich auf die Normierung von Grundsätzen zur guten fachlichen Praxis, die durch Beratung den Bewirtschaftern zu vermitteln sind. Weitere Vorgaben bestehen im Rahmen des nationalen Direktzahlungsrechts, mit dem die Cross Compliance-Anforderungen des europäischen Agrarbeihilfenrechts umgesetzt werden. Das Department untersucht, ob das rechtliche Instrumentarium ausreicht, Böden vor Erosion, Verdichtung und organischer sowie biologischer Degradation wirksam zu schützen, oder ob es konkreterer Bewirtschaftungsstandards, planungsrechtlicher Festsetzungen und neuer Instrumente bedarf.

Die Landwirtschaft beeinflusst nicht nur den Zustand von Böden, sondern auch Gewässer, Grundwasserkörper, die Atmosphäre und das globale Klima sowie Arten und Biotope. Sowohl auf europäischer als auch nationaler Ebene wurde deshalb ein spezielles Agrarumweltrecht geschaffen, welches u.a. mit Cross Compliance-Anforderungen oder durch das Dünge- und Pflanzenschutzmittelrecht versucht, die negativen Auswirkungen zu begrenzen. Anforderungen enthalten aber auch die medien- bzw. schutzgutbezogenen Umweltgesetze (v.a. das Wasser-, Naturschutz- und Immissionsschutzrecht), die das Department im Hinblick auf ihre spezifische agrarumweltrechtliche Steuerungswirkung analysiert. Ziel der Forschung ist es, Vorschläge für ein konsistentes und dauerhaft umweltgerechtes Agrarumweltrecht zu prüfen und zu entwickeln.

7. Klimaschutz und Energie

Der Klimawandel ist in zweifacher Hinsicht die wohl größte umweltpolitische Herausforderung unserer Zeit. Zum einen sind die Treibhausgasemissionen weiter drastisch zu reduzieren (Klimaschutz). Zum anderen müssen sich Mensch und Umwelt in zunehmendem Maße an die Folgen der globalen Erwärmung anpassen (Klimaanpassung). Unter dem Aspekt des Klimaschutzes forscht das Department zu Fragen nachhaltiger Energieversorgung und zu REDD+ als internationalem Instrument zum Klimaschutz durch Walderhalt. Im Hinblick auf die Anpassung an den Klimawandel sind Änderungen im Wasser- und Hochwasserschutzrecht, im Recht der Land- und Forstwirtschaft, im Boden- und Naturschutzrecht sowie im Planungsrecht erforderlich. Ein einheitliches Umweltbeobachtungsrecht könnte helfen, Veränderungen rechtzeitig zu erkennen.

Die Umgestaltung des Energieversorgungssystems ist nicht nur unter dem Aspekt des Klimaschutzes, sondern auch im Hinblick auf den Atomausstieg sowie auf schwindende bzw. nur unter erheblichen Risiken zu gewinnende fossile Ressourcen von Bedeutung. Das Department untersucht landbezogene Aspekte der erneuerbaren Energien, u.a. die planerische Steuerung von Windenergie und des Repowerings sowie Fragen zur Akzeptabilität und Rechtsverträglichkeit der Energienetzplanung. Darüber hinaus werden auch Fragen der Steuerung einer nachhaltigen Produktion von Bioenergie im nationalen, europäischen und internationalen Rechtsraum in den Blick genommen.

8. Umwelt und Infrastruktur

Die traditionellen zentralen Infrastruktursysteme geraten zunehmend unter Veränderungsdruck. Dies ist zum einen auf steigende gesellschaftliche Anforderungen an Ressourceneffizienz und Wirtschaftlichkeit, zum anderen auf globale wie regionale Wandlungsprozesse (Klima, Demographie, Konsummuster) zurückzuführen. Gefordert sind flexible und anpassungsfähige Systemlösungen, die sich auch an kleinräumige und schnell wechselnde demographische und klimatische Veränderungen anpassen lassen, um die Funktionsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und „Erschwinglichkeit“ der Versorgungssysteme zu sichern. Dies betrifft vor allem Infrastruktursysteme für die Wasserver- und Abwasserentsorgung und die Energieversorgung. Das Department untersucht, wie der Rechtsrahmen beschaffen sein muss, um eine nachhaltige Ausgestaltung der Infrastruktursysteme zu gewährleisten. Im Mittelpunkt stehen hier das Kommunalrecht sowie das Wasserrecht.

Im Hinblick auf eine nachhaltige Energieversorgung richtet sich das Augenmerk insbesondere auf das raumbedeutsame Planungsrecht und auf das Verfahrensrecht bei raumbedeutsamen Planungsprozessen. Das Department forscht zur sogenannten Netzplanung, also zu den Planungsprozessen für den Ausbau der Energieleitungen, sowie zur Windenergieplanung, als einer zentralen raumbeanspruchenden Technologie im Bereich der Erneuerbaren Energien.