Klimaschutz- und Umweltenergierecht

Kraftwerk

Der Klimawandel ist in zweifacher Hinsicht die wohl größte umweltpolitische Herausforde­ung unserer Zeit. Zum einen sind die Treibhausgasemissionen weiter drastisch zu reduzieren (Klimaschutz). Zum anderen müssen sich Mensch und Umwelt in zunehmendem Maße an die Folgen der globalen Erwärmung anpassen (Klimaanpassung). Das Department forscht zu beiden Themen. Im Bereich des Klimaschutzes sind vor allem landbezogene Aspekte der erneuerbaren Energien, deren planerische Steuerung und die nachhaltige Produktion von Bioenergie sowie REDD+ als internationales Instrument zum Klimaschutz durch Walderhalt. Im Hinblick auf die Anpassung an den Klimawandel untersucht das Department, ob das Umweltrecht den Herausforderungen gewachsen ist und inwieweit das Recht die Resilienz der Schutzgüter verbessern kann.

Im Bereich des Umweltenergierechts forscht das Department zum raumbedeutsamen Planungsrecht und zum Verfahrensrecht bei diesen Planungsprozessen. Im Mittelpunkt stehen die sogenannte Netzplanung, also die Planungsprozesse für den Ausbau der Energieleitungen, sowie die Windenergieplanung als eine zentrale raumbeanspruchende Technologie im Bereich der erneuerbaren Energien. Ziel ist es, Aussagen darüber zu treffen, wie ein raumbezogenes Planungsrecht beschaffen sein muss, das sowohl Beschleunigungs- und Ausbauanliegen als auch die Erfordernisse eines hohen Umweltschutzes und die Rechte und Interessen der von Planungen betroffenen Menschen berücksichtigt.