Vereinbarung zur Förderung der Chancengleichheit im UFZ

Zur Umsetzung der Grundzüge des Bundesgleichstellungsgesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern hat das UFZ eine Vereinbarung zur Förderung der Chancengleichheit erarbeitet, die von der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat des UFZ genehmigt wurde und im Juli 2004 in Kraft getreten ist.

Das Ziel dieser Vereinbarung besteht in der Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern am UFZ unter Beachtung des Vorrangs von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Es gilt insbesondere, die Zugangs- und Aufstiegsbedingungen bzw. -voraussetzungen von Frauen für die Bereiche und Hierarchieebenen zu verbessern, in denen sie unterrepräsentiert sind. Frauen und Männer am UFZ werden hinsichtlich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie unterstützt.
Zur Unterstützung des Ziels auf Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern dienen die folgenden Maßnahmen:

  1. Verpflichtung aller Beschäftigten zur Förderung der Chancengleichheit
  2. Stellenausschreibung- und –besetzungsverfahren
  3. Fortbildung
  4. Maßnahmen zur gleichstellungsfördernden Personalentwicklung
  5. Karriereförderung von Frauen
  6. Vereinbarkeit von Beruf und Familie
  7. Besetzung von Gremien
  8. Arbeitskreis Chancengleichheit am UFZ
  9. Gleichstellungsbeauftragte
  10. Berichterstattung/Gleichstellungsplan

In der Vereinbarung zur Förderung der Chancengleichheit sind diese Maßnahmen konkretisiert.