Auswirkungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie auf den Naturschutz


Bearbeitung


Status

Haushaltsfinanziertes Forschungsprojekt

Projektlaufzeit

04/2002 − 03/2003


Kurzbeschreibung

Die Wasserrahmenrichtlinie der EU formuliert als flächendeckendes Umweltziel für Oberflächengewässer und Grundwässer jeweils einen guten Zustand. Die Kriterien für den ökologischen Zustand der Oberflächengewässer sind solche, deren Erfüllung durch den Zustand der angrenzenden Ökosysteme beeinflusst werden kann. Die Kriterien für den Zustand des Grundwassers verweist auf den Zustand der von ihm abhängigen Landökosysteme. Damit werden der Erhalt und die Erreichung bestimmter "Naturqualitäten" indirekt Gegenstand und Ziel des Gewässerschutzes. Es stellt sich die Frage, inwieweit dieser mittelbare Schutz über die naturschutzrechtlichen Ansprüche hinausgeht. Dies ist in folgenden Schritten zu überprüfen:

  • Die Regelungskomplexe sind hinsichtlich ihres Anwendungsbereiches zu vergleichen.
  • Die Regelungskomplexe sind hinsichtlich der Intensität des Schutzes vor Eingriffen, insbesondere mit Blick auf die Möglichkeiten ihrer Rechtfertigung, zu vergleichen.
  • Die Vorschriften sind hinsichtlich der Ziele für die Entwicklung und die Wiederherstellung von (geschützten oder schutzwürdigen) Ökosystemen zu vergleichen.

Dabei ist zu berücksichtigen, ob die Grundvorstellungen hinsichtlich des zur erreichenden Naturzustandes in Gewässerschutz und im Naturschutz übereinstimmen, und ggf. zu untersuchen, wie sie für eine konsistente Rechtsanwendung in Einklang gebracht werden können.

Publikationen

Herwig Unnerstall (2002): Wasser- und naturschutzrechtliche Rahmenbedingungen des Auenschutzes im Zeichen der WRRL. In: Daniel Petry, Mathias Scholz, Inga Lutosch (Hrsg.): Relevanz der Wasserrahmenrichtlinie für den Naturschutz in Auen, Leipzig, UFZ-Bericht 22/2002, S. 59-66

Herwig Unnerstall (2003): Der Schutz von Auen nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie und dem Bundesnaturschutzgesetz − ein Vergleich. In: Natur und Recht, Jg. 25 Heft 11, S. 667-677