14. Deutscher Naturschutzrechtstag

Die Biodiversität des Waldes und ihre rechtliche Sicherung

Deutscher Naturschutzrechtstag e.V. und Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung – UFZ

22.-23. März 2021

Im Vorfeld des Tages des Waldes findet der 14. Deutsche Naturschutzrechtstag in Leipzig zum Thema „Die Biodiversität des Waldes und ihre rechtliche Sicherung“ statt. Dieser wird vom Deutschen Naturschutzrechtstag e.V. in Kooperation mit dem Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung – UFZ und mit Unterstützung der Universität Leipzig, Institut für Umwelt- und Planungsrecht, veranstaltet.

In Deutschland ist knapp ein Drittel der Gesamtfläche von Wald bedeckt, die Forstwirtschaft ist damit nach der Landwirtschaft der zweitgrößte Landnutzer. Der DNRT wendet sich mit seiner Tagung am 22./23. März 2021 dem Recht des Waldes zu, um – wie zuvor 2018 bei der Landwirtschaft – einen fundierten Überblick über die Praxis und die Rechtsgrundlagen der (Forst-)Wirtschaft zu gewinnen. Der Fokus der Tagung liegt dabei nicht so sehr auf der globalen Rolle des Waldes als CO2-Senke und für den Klimaschutz; der Wald „an sich“ ist in Deutschland nicht -wie in Südamerika- wegen der Umwandlung von Naturwäldern zu Agrarflächen bedroht, sondern in seiner Leistungsfähigkeit als naturnahes und biodiversitätserhaltendes Ökosystem. Bis zu 10.000 Tier- und Pflanzenarten und zahllose andere Lebewesen bilden im heimischen Wald komplexe Lebensgemeinschaften, die intensiven Eingriffen ausgesetzt sind. Mahnmal einer biodiversitätsvernichtenden Energiepolitik ist der verbliebene Rest des Hambacher Forsts.

Die Anforderungen an eine biodiversitätserhaltende Bewirtschaftung werden aus ökosystemarer, fachlicher und technischer Sicht mit Beispielen aus guter forstlicher Praxis dargestellt. Deutschland ist Vertragsstaat des 1992 beschlossenen Übereinkommens über die biologische Vielfalt, als dessen europäische Umsetzung die FFH-Richtlinie (und die Vogelschutzrichtlinie) gelten. Der Anteil nutzungsfreier Wälder soll laut der „Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt“ bis 2020 fünf Prozent der Waldfläche betragen. Wie dies bei einem Privatwaldanteil von 48% bewerkstelligt werden soll, bedarf der Erklärung. Wie weit reicht die „Ökologiepflichtigkeit“ des Eigentums? Der Waldanteil der FFH-Flächen beträgt 60%, denen damit eine Schlüsselrolle bei der Erhaltung der Biodiversität und der besonders geschützten Arten zukommt. Konflikte zwischen Forstwirtschaft und Naturschutz in Natura 2000 Gebieten sind bislang rechtlich kaum analysiert, weil sie als Internum der Forstverwaltung dargestellt werden. Wegen der Interdisziplinären Ausrichtung der Tagung, die auch ökonomisches und ethisches Wissen verwertet, sind nicht nur Jurist*innen und Naturschützer*innen, sondern auch Forstleute und sonstige Interessierte willkommen. Für die Veranstaltung konnten wieder renommierte Referent*innen gewonnen werden, so dass auch die Diskussionen hohe Erträge erwarten lassen.